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   OLG Köln, 30.07.2019 - 3 U 43/19   

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OLG Köln, 30.07.2019 - 3 U 43/19 (https://dejure.org/2019,55258)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2019 - 3 U 43/19 (https://dejure.org/2019,55258)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19 (https://dejure.org/2019,55258)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.01.2019 - 28 U 36/18

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2019 - 3 U 43/19
    Es erscheint aus Sicht des Senates auch nicht angängig, die Beklagte insoweit - bei Fehlen belastbarer konkreter Hinweise - gleichsam unter einen Generalverdacht zu stellen und von ihr die Widerlegung dieses Generalverdachts zu fordern (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, Az. 28 U 36/18 n.v.).

    In einem solchen Fall sind Darlegungserleichterungen, wie sie die von dem Kläger bemühte Rechtsfigur der sekundären Darlegungslast darstellt, nicht gerechtfertigt (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, Az. 28 U 36/18, n.v.).

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94

    Verbot der vorweggenommenen Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2019 - 3 U 43/19
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptungen keine Veranlassung für den Eintritt in eine Beweisaufnahme geben (vgl. BGH NJW 1995, 2111; BGH NJW 1996, 394; BGH NJW 1996, 1541; BGH NJW-RR 2000, 208).
  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2019 - 3 U 43/19
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptungen keine Veranlassung für den Eintritt in eine Beweisaufnahme geben (vgl. BGH NJW 1995, 2111; BGH NJW 1996, 394; BGH NJW 1996, 1541; BGH NJW-RR 2000, 208).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2019 - 3 U 43/19
    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem vom Kläger in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Beschluss vom 08.01.2019 (Az. VIII ZR 225/17, zit. n. juris) den Sachmangel nicht in diesem Umstand gesehen, sondern darauf abgestellt, dass nach den kaufvertraglichen Vereinbarungen ein Kraftfahrzeug gemäß § 434 I 2 Nr. 2 BGB eine Beschaffenheit aufweisen muss, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang bemühte obergerichtliche Rechtsprechung, wonach Motorenherstellern wegen der Installation von sog. Thermofenstern zumindest keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB vorgeworfen werden könne, weil insofern eine rechtliche Grauzone bestehe und - anders als hinsichtlich der beim X. -Motor ...3 manipulierten Abgasrückführung - auch keine Betriebsbeschränkung oder -untersagung drohe (vgl. OLG München, Beschl. v. 16.03.2020, 3 U 7524/19, Rn. 16; Beschl. v. 10.02.2020, 3 U 7524/19, Rn. 10 ff; Urt. v. 20.01.2020, 21 U 5072/19, Rn. 29 ff; OLG Celle, Urt. v. 29.01.2020, 7 U 575/18, Rn. 49 ff; Urt. v. 13.11.2019, 7 U 367/18, Rn. 37 ff; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 19.12.2019, 5 U 103/18, Rn. 26 ff; OLG Koblenz, Urt. v. 09.12.2019, 12 U 555/19, Rn. 25 ff; OLG Köln, Urt. 28.11.2019, 15 U 93/19, Rn. 24 ff; Beschl. v. 30.07.2019, 3 U 43/19, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 13.11.2019, 9 U 120/19, Rn. 18; Urt. v. 18.09.2019, 12 U 123/18, Rn. 44 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 07.11.2019, 6 U 119/18, Rn. 32 ff; OLG Koblenz, Urt. v. 21.10.2019, 12 U 246/19, Rn. 41 ff; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.07.2019, WM 2019, 1704, 1709 ff; Urt. v. 30.07.2019, 10 U 134/19, Rn. 81 ff; OLG Nürnberg, Urt. v. 19.07.2019, 5 U 1670/18, Rn. 40), ist vorliegend nicht einschlägig, da es sich bei der streitgegenständlichen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nicht um ein Thermofenster im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung, d.h. um eine Einrichtung handelt, bei der eine Kühlung der rückgeführten Abgase nur in einem bestimmten, auch unter normalen Betriebsbedingungen vorkommenden Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad Celsius (vgl. OLG Celle, a.a.O., LG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2020, 7 O 67/19, Rn. 41) stattfindet.
  • LG Stuttgart, 08.11.2019 - 19 O 166/18

    Sittenwidrigkeit einer Fahrzeug-Abschalteinrichtung bei Euro 6 Diesel;

    Weitere Anhaltspunkte diesbezüglich vermag die Klagepartei nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19).

    Deshalb sprechen die von der Klagepartei vorgetragenen überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen in der oben bezeichneten Art und Weise (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19).

  • LG Stuttgart, 19.06.2020 - 19 O 223/19

    "Abgasskandal": Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugkäufers gegenüber

    Weitere Anhaltspunkte diesbezüglich vermag die Klagepartei nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei darauf Behauptungen aufzustellen und aus diesen Mutmaßungen und Spekulationen zu folgern, ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen, woher diese Erkenntnisse kommen und welchen Bezug sie zum streitgegenständlichen Fahrzeug haben sollen.

    Aus diesen Gründen sprechen die von der Klagepartei pauschal behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19) im konkreten Fahrzeug.

  • LG Stuttgart, 21.05.2021 - 19 O 59/20

    Ansprüche beim Kauf eines Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 288 mit einem

    Konkrete Anhaltspunkte bezüglich des konkreten Streitgegenstands vermag die Klagepartei demgegenüber nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu bereits zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei darauf reine Behauptungen aufzustellen und aus diesen Mutmaßungen und Spekulationen zu folgern, ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen, woher diese Erkenntnisse kommen und welchen Bezug sie überhaupt zum streitgegenständlichen Fahrzeug haben sollen.

    Aus diesen Gründen sprechen die von der Klagepartei pauschal behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18) im konkreten Fahrzeug.

  • LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach

    Weitere Anhaltspunkte diesbezüglich vermag die Klagepartei nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei darauf in epischer Breite und durch stete Wiederholung bloße Behauptungen aufzustellen und aus diesen Behauptungen Mutmaßungen zu folgern, ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen, woher diese Erkenntnisse kommen und welchen Bezug sie überhaupt zum streitgegenständlichen Fahrzeug haben sollen.

    Deshalb sprechen die von der Klagepartei (pauschal) behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen in der oben bezeichneten Art und Weise (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19; LG Stuttgart Urteil vom 24. Mai 2019 - 19 O 57/19; Urteil vom 06. August 2019 - 19 O 198/19; Urteil vom 13. August 2019 - 19 O 30/19; Urteil vom 30. August 2019 - 19 O 29/19; Urteil vom 30. August 2019 - 19 O 35/19; Urteil vom 18. Oktober 2019 - 19 O 32/19; Urteil vom 08. November 2019 - 19 O 166/18; Urteil vom 19. Juni 2020 - 19 O 223/19).

  • LG Stuttgart, 29.10.2021 - 19 O 20/21

    Möglichkeit einer Leistungsklage in Dieselskandalfällen; Vorliegen einer

    Konkrete Anhaltspunkte bezüglich des konkreten Streitgegenstands vermag die Klagepartei demgegenüber nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu bereits zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei darauf reine Behauptungen aufzustellen und aus diesen Mutmaßungen und Spekulationen zu folgern, ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen, woher diese Erkenntnisse kommen und welchen Bezug sie überhaupt zum streitgegenständlichen Fahrzeug - wobei von den Klägervertretern noch nicht einmal der Fahrzeugtyp bzw. das Modell in der Klage genannt wird, sondern sich dieses (wohlwollend) höchstens aus einem Bezug zu den vorgelegten Anlagen ergibt - haben sollen.

    Aus diesen Gründen sprechen die von der Klagepartei pauschal behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18) im konkreten Fahrzeug.

  • LG Stuttgart, 30.10.2020 - 19 O 128/20

    Abgasskandal: Porsche Cayenne 3.0 l im Produktionszeitraum 06/2010 - 09/2014

    Weitere konkrete Anhaltspunkte zum tatsächlichen Streitgegenstand vermögen die Klägervertreter jedoch nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei darauf in epischer Breite und durch stete Wiederholung bloße Behauptungen aufzustellen und aus diesen Behauptungen Mutmaßungen zu folgern, jeweils ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen und welchen Bezug sie überhaupt zum streitgegenständlichen Fahrzeug haben sollen.

    Deshalb sprechen die von der Klagepartei (pauschal) behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen in der oben bezeichneten Art und Weise (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19; LG Stuttgart Urteil vom 24. Mai 2019 - 19 O 57/19; Urteil vom 06. August 2019 - 19 O 198/19; Urteil vom 13. August 2019 - 19 O 30/19; Urteil vom 30. August 2019 - 19 O 29/19; Urteil vom 30. August 2019 - 19 O 35/19; Urteil vom 18. Oktober 2019 - 19 O 32/19; Urteil vom 08. November 2019 - 19 O 166/18; Urteil vom 19. Juni 2020 - 19 O 223/19).

  • LG Stuttgart, 30.04.2021 - 19 O 123/20

    Anforderungen an den Parteivortrag beim Kauf eines angeblich vom Abgasskandal

    Konkrete Anhaltspunkte bezüglich des konkreten Streitgegenstands vermag die Klagepartei demgegenüber nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu bereits zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei offen auf reine Behauptungen, Mutmaßungen und Spekulationen, ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen, woher diese Erkenntnisse kommen und welchen Bezug sie überhaupt zum streitgegenständlichen Fahrzeug haben sollen.

    Aus diesen Gründen sprechen die von der Klagepartei pauschal behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18) im konkreten Fahrzeug.

  • LG Stuttgart, 23.04.2021 - 19 O 168/20

    Dieselabgasskandal: Abweisung der Klage des Kfz-Käufers gegen den Kfz-Hersteller

    Konkrete Anhaltspunkte bezüglich des konkreten Streitgegenstands vermag die Klagepartei demgegenüber nicht aufzuzeigen (vgl. hierzu bereits zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19); vielmehr beschränkt sich die Klagepartei darauf reine Behauptungen aufzustellen und aus diesen Mutmaßungen und Spekulationen zu folgern, ohne jedweden Vortrag dazu zu halten, worauf sich diese Behauptungen stützen sollen, woher diese Erkenntnisse kommen und welchen Bezug sie überhaupt zum streitgegenständlichen Fahrzeug haben sollen.

    Aus diesen Gründen sprechen die von der Klagepartei pauschal behaupteten überhöhten Abgaswerte im Realbetrieb einiger Fahrzeuge der Beklagten - selbst wenn man diese zugunsten der Klagepartei als wahr unterstellt - nicht per se für das Vorliegen einer oder gar mehrerer Abschalteinrichtungen (so auch zutreffend: OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 3 U 101/18) im konkreten Fahrzeug.

  • OLG Stuttgart, 02.02.2022 - 23 U 532/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz mit einem

    Ob ein greifbarer Anhaltspunkt für eine unzulässige Abschalteinrichtung dann gegeben sein kann, wenn eine "freiwillige" Maßnahme dazu dienen sollte, ansonsten drohende behördliche Maßnahmen (wie z. B. einen Rückruf) zu vermeiden (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 3 U 43/19, juris, Rn. 7), kann vorliegend dahinstehen, da hierfür keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • LG Aachen, 24.03.2020 - 8 O 430/19
  • OLG Stuttgart, 02.03.2022 - 23 U 532/21

    Deliktische Schadensersatzforderung beim Kauf eines Fahrzeugs Mercedes-Benz C 220

  • OLG Stuttgart, 28.09.2021 - 23 U 1708/21

    Greifbarer Anhaltspunkt für unzulässige Abschalteinrichtung: Dieselmotor des Typs

  • OLG Köln, 08.01.2020 - 6 U 179/19
  • LG Aachen, 29.09.2020 - 7 O 116/20
  • LG Köln, 03.08.2023 - 36 O 261/21
  • OLG Köln, 13.05.2022 - 13 U 163/21
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.09.2019 - 3 U 43/19   

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OLG Köln, 26.09.2019 - 3 U 43/19 (https://dejure.org/2019,58645)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.09.2019 - 3 U 43/19 (https://dejure.org/2019,58645)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. September 2019 - 3 U 43/19 (https://dejure.org/2019,58645)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

    Dies habe das OLG Köln zutreffend festgestellt und unter anderem darauf verwiesen, dass eine weitergehende Darlegungslast zu der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen führen würde (Zurückweisungsbeschluss vom 26.09.2019 - 3 U 43/19: Anl. B 21).
  • OLG Schleswig, 30.11.2021 - 7 U 36/21

    Dieselabgasskandal: Haftung des Verkäufers wegen Sachmangels; Haftung des

    Die Bedingungen des gesetzlichen Prüfzyklus sind standardisiert, so dass Abweichungen im realen Fahrbetrieb letztlich zwangsläufige Folge der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsbedingungen sind (OLG München, Urteil vom 20.8.2021 - 20 U 3366/19 -, Juris Rn.26; OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2019, Az. 3 U 43/19, BeckRS 2019, 42422).
  • OLG München, 20.08.2021 - 20 U 3366/19

    Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Verkauf von Fahrzeugen mit dem

    Die Bedingungen des gesetzlichen Prüfzyklus sind standardisiert, so dass Abweichungen im realen Fahrbetrieb letztlich zwangsläufige Folge der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsbedingungen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2019, Az. 3 U 43/19, BeckRS 2019, 42422; beck-online).
  • LG Bonn, 19.08.2020 - 1 O 352/19
    Dies setzt aber voraus, dass zunächst schlüssiger Vortrag erfolgt ist und der Anspruch schlüssig dargetan wurde (vgl. zu alldem in einem ähnlich gelagerten Fall OLG Köln, Beschlüsse vom 07.03.2019 und vom 04.07.2019, Az. 3 U 148/18; Beschluss vom 26.09.2019, Az. 3 U 43/19).
  • OLG München, 21.07.2021 - 20 U 4718/19

    Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Verkauf von Fahrzeugen mit dem

    Die Bedingungen des gesetzlichen Prüfzyklus sind standardisiert, so dass Abweichungen im realen Fahrbetrieb letztlich zwangsläufige Folge der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsbedingungen sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2019, Az. 3 U 43/19, BeckRS 2019, 42422; beck-online).
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